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Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in der SG Rodheim
Haben Sie sich für eine oder mehrere Sportangebote unseres Vereins entschieden und Sie möchten Mitglied werden, dann können Sie unseren Aufnahmeantrag ausdrucken:
- Aufnahmeantrag_ab_01.01.11.docDokument zum handschriftlichen Ausfüllen
- Aufnahmeantrag_digital_ausfuellen.pdfAlternative: Digital ausfüllen und ausdrucken
Aufsichtspflich im Sportverein der SG Rodheim
In Ergänzung der Satzung der SG Rodheim v.d.H. e.V informieren nachfolgend aufgeführte Punkte über die Rahmenbedingungen der Aufsichtspflicht, die von den Übungsleitern der SG Rodheim v.d.Höhe e.V. für minderjährige Teilnehmer wahrgenommen werden.
1. Die Aufsichtspflicht wird von den Übungsleitern der jeweiligen Sportstunden nur in dem Raum/Sportgelände übernommen, in dem er/sie das Sport-angebot auch abhält. In den allgemein zugänglichen Nebenräumen der Sporthalle/Sportgelände wie z.B. Umkleideräume, Waschräume, Toiletten usw. gibt es keine Aufsichtspflicht.
2. Die Aufsichtspflicht beginnt nicht mit dem Betreten der Sporthalle sondern erst mit dem Betreten des Raumes oder Bereiches/Geländes, in dem das Sportangebot abgehalten wird. Es wird den Eltern daher empfohlen, sich davon zu überzeugen, dass die Sport-/Trainings-stunde tatsächlich stattfindet.
3. Minderjährige Kinder müssen sich beim Verlassen des Sportraumes während der Sportstunde in allen Fällen vorher beim Übungsleiter/ Trainer unter Angabe des Grundes abmelden. Dies gilt auch für das kurzfristige Verlassen der Sportstunde wie z.B. für den Gang zur Toilette oder in die Umkleideräume.
4. Grundsätzlich dürfen minderjährige Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren nicht vor Ende der Sportstunde nach Hause geschickt werden. In allen Fällen ist die Aufsichtspflicht bis zum Ende der Sportstunde durch den Übungsleiter sicher zu stellen.
5. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren, die ihre Sportstunde vorzeitig beenden, sollten von ihren Erziehungsberechtigten direkt in der Sportstunde abgeholt und beim Übungsleiter abgemeldet werden. Bei Kindern über 10 Jahren genügt eine Mitteilung der Kinder an den Übungsleiter entsprechend Punkt 3.
6. Eine Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg zu bzw. von den Sport-stätten nach Hause ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen (siehe auch Punkt 1).
7. Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen an anderen Veranstaltungsorten als den üblichen Trainingsorten beginnt die Aufsichtspflicht der Übungsleiter mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Abfahrt am Sammel- bzw. Treffpunkt und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Rückkehr am Sammel- bzw. Treffpunkt.
Bei weiteren Fragen zur Aufsichtspflicht wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Ihnen die folgende Beitragsordnung.
Beitragsordnung der SG-Rodheim ab 01.01.2011
Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22.10.2010
(1) Fälligkeit und Aufnahmebeitrag
a) Jedes Mitglied hat einen unteilbaren Jahresbeitrag zu entrichten, der bis spätestens 31.03. für das laufende Geschäftsjahr fällig wird.
b) Neueintretende Mitglieder zahlen bei Eintritt im 1. Halbjahr den vollen Jahresbeitrag, bei Eintritt nach dem 30.06. nur den halben Jahresbeitrag. Dieser wird bei Eintritt fällig.
(2) Regelbeitrag
Der regelmäßige Jahresbeitrag beträgt je Mitglied 81,00 Euro
(3) Befreiung
Ehrenmitglieder sind von Beiträgen befreit.
(4) Ermäßigungen
a) Jugendliche
Haben Vereinsmitglieder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 41,00 Euro erhoben. Ein anderer Beitrag wird erstmals in dem Kalenderjahr erhoben, welches auf das Jahr folgt, in welchem die Volljährigkeit erreicht wurde. Auf Antrag kann Mitgliedern über 18 Jahre der Beitrag auf 41,00 Euro ermäßigt werden, wenn sie sich noch in Schule oder Ausbildung befinden. Eine Bescheinigung für das laufende Jahr ist unaufgefordert bis 15.02. vorzulegen.
b) Rentner
Im Jahr nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder auf formlosen Antrag wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 23,-- Euro erhoben. Sofern Rentner im Verein aktiv Sport treiben, sind 52,00 Euro zu leisten.
c) Passive Erwachsene
Mitglieder, die im Verein nicht aktiv Sport treiben, haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 39,-- Euro zu leisten. Dieser Beitrag trifft auch für Mütter oder Väter zu, die beim Mutter/Vater/Kind-Turnen teilnehmen und sonst keinen Sport in der SG betreiben.
d) Familien
Leben volljährige mit minderjährigen Vereinsmitgliedern, für die sie das Sorgerecht ausüben, dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft, so wird auf formlosen Antrag insgesamt ein Jahresbeitrag in Höhe von 162,00 Euro erhoben. Ebenso kann Mitgliedern, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, auf Antrag Familienbeitrag gewährt werden.
e) Sonderregelungen
Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand diesem den Jahresbeitrag in begründeten Ausnahmefällen ermäßigen, stunden oder eine befristete Beitragsbefreiung aussprechen.
Für alle Mitglieder, die dem Verein keine Einzugsermächtigung für das Beitragsabbuchungs-verfahren erteilen, wird ab 01.01.2005 eine Gebühr von Euro 3,-- berechnet. Mitglieder, die gemahnt werden müssen, zahlen ab 01.01.2005 eine Mahngebühr von Euro 5,-- pro Mahnung.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Vereinssatzung endet die Mitgliedschaft durch Austritt, der nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und spätestens sechs Wochen zuvor gegenüber dem Vorstand zu erklären ist.
Informationen zur Beitragsordnung:
Mitgliedschaft Kinder innerhalb des Familienbeitrages
Alle Kinder, die durch Familienbeitrag kostenfrei Mitglied der SG sind, müssen trotzdem namentlich als neues Mitglied angemeldet werden, wenn sie ein Sportangebot der SG nutzen (versicherungsrechtliche Gründe).
Bei Mutter/Vater/Kind-Turnen gilt folgende Regelung. Das Kind wird normal angemeldet und zahlt den Beitrag für Jugendliche von EUR 39,40. Die erwachsene Begleitperson ist auch normal anzumelden, zahlt aber nur den Beitrag für passive Mitglieder von EUR 39,--, sofern sie sonst kein Sportangebot der SG wahrnimmt.
Umstellung des Beitrages
Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich ihre Aktivitäten im Verein verändert haben, d.h.
1. wenn Sie in einer zusätzlichen Abteilung aktiv sind
2. wenn Sie nicht mehr aktiv sind und wir Ihren Beitrag auf passive Mitgliedschaft umstellen sollen.
3. wenn Sie wieder aktiv sind, und wir Ihren Beitrag auf aktive Migliedschaft in einer Abteilung umstellen sollen..
4. wenn Sie über 18 Jahre alt sind und sich noch in Schule, Ausbildung oder Studium befinden. Wenn Sie uns eine entsprechende Bescheinigung bis zum 15.2. eines jeden Jahres vorlegen, kann der Beitrag auf jugendlichen Beitrag ermäßigt werden.
Kündigungstermin
Wenn Sie die Mitgliedschaft in der SG beenden möchten, beachten Sie bitte, dass unsere Satzung nur einen Kündigungstermin zum Jahresende vorsieht. Die Kündigung muss 6 Wochen vor Jahresende schriftlich in der Geschäftsstelle vorliegen. Die Kündigung kann nicht mündlich und nicht an unsere Übungsleiter erfolgen.
Beitragserhöhung
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 22.10.2010 wurde eine Beitragserhöhung ab 1.1.2011 beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich für alle aktiven Mitglieder alle 2 Jahre um ca. 3 %.
